Bildungsangebote in Vollzeit
(Für die genaue Beschreibung der Bildungsgänge und ein mögliches Informationsgespräch klicken Sie bitte auf die entsprechenden Bildungsgänge )
Möglicher Abschluss: Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Für die Bildungsgänge Gesundheitsgymnasium und Wirtschaftsgymnasium brauchen Sie als Eingangsvoraussetzung mindestens die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk (Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) oder im Falle der FOS13 die Fachhochschulreife (FHR) und einschlägige Berufserfahrungen.
- Wirtschaftsgymnasium - Abitur - Kaufmännische Assistenten
(mit Berufsabschluss*) - Berufliches Gymnasium für Gesundheit
- Fachoberschule Gesundheit und Soziales (FOS 13)
Möglicher Abschluss: Fachhochschulreife
Voraussetzung: Sie besitzen die Fachoberschulreife oder im Falle der FOS12B zusätzlich einschlägige Berufserfahrungen.
- Höhere Berufsfachschule für Bekleidungstechnik (mit Berufsabschluss*)
- Höhere Berufsfachschule für Kosmetik (mit Berufsabschluss*)
- Fachoberschule für Gesundheit und Soziales (FOS 11/12)
- Fachoberschule für Gesundheit und Soziales (FOS12B)
Möglicher Abschluss: Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Voraussetzung: Sie besitzen die Fachoberschulreife.
Bei diesen Bildungsgängen lässt sich die volle Fachhochschulreife durch ein zusätzliches 20-wöchiges einschlägiges Praktikum oder eine anschließende Berufsausbildung erreichen.
- Höhere Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (Höhere Handelsschule), Schwerpunkt Europa (HH-EU)
- Höhere Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (Höhere Handelsschule), Schwerpunkt Informationswirtschaft (HH-IW)
- Höhere Berufsfachschule für Gesundheit und Soziales (HG 11/12)
- Höhere Berufsfachschule für Gesundheit und Soziales - Akzentuierung Sportmedizin/Trainingslehre (HGS)
Möglicher Abschluss: Fachoberschulreife (mit Qualifikationsvermerk)
Voraussetzung: siehe Beschreibung der Bildungsgänge
- Berufsfachschule für Gesundheit und Soziales / Abschluss mit Q-Vermerk (BFG-Q)
- Berufsfachschule 2 für Wirtschaft und Verwaltung (Handelsschule, BFWV2)
- Berufsfachschule 2 für Gesundheit und Soziales (BFG2)
- Berufsfachschule 2 für Ernährung und Versorgungsmanagement (BFEV2)
- Berufsfachschule 2 für Metalltechnik (BFM2)
- Berufsfachschule 2 für Holztechnik (BFH2)
- Berufsfachschule 2 für Körperpflege (BFKP2)
- Berufsfachschule für Staatlich geprüfter Sozialassistenten (mit Berufsabschluss)
Möglicher Abschluss: Hauptschulabschluss / Berufliche Grundbildung / Sonstiges
Voraussetzung: siehe Beschreibung der Bildungsgänge
- Berufsfachschule 1 für Wirtschaft und Verwaltung (Handelsschule1, BFWV1)
- Berufsfachschule 1 für Ernährung und Versorgungsmanagement (BFEV1)
- Berufsfachschule 1 für Metalltechnik (BFM1)
- Berufsfachschule 1 für Holztechnik (BFH1)
- Berufsfachschule 1 für Körperpflege (BFKP1)
- Ausbildungsvorbereitung (AVB)
- Berufsvorbereitende Maßnahmen (BvB)
*) Der Berufsabschluss nach Landesrecht wird zurzeit in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen
anerkannt.